Die Monopolkommission plädiert für einen teilweisen Preiswettbewerb im Rezeptgeschäft.
BERLIN. Wiederholt hat die Monopolkommission sich für die Abschaffung des Apothekenfremd- und -mehrbesitzverbotes ausgesprochen. Daher überrascht es nicht, dass sie in ihrem jüngsten, 22. Hauptgutachten, in dem unter anderem das Apothekenhonorar eingehend unter die Lupe genommen wird, gleichfalls für eine Reform plädiert: Die bisherige Rx-Preisbindung solle durch einen fixen und einen variablen Vergütungsanteil ersetzt werden.